340-jähriges Dokument kehrt nach Frutigen zurück

Im Jahr 1440 trat Frutigen zu Bern und durfte die alten Rechte behalten. 1648 wurden die oftmals nur mündlich überlieferten Regelungen schriftlich festgehalten. 1684 schrieb diese Gilgian Schmid als wunderbares Dokument ab. Dieses Original fand den Weg nach Frutigen zurück.

Das Original des «Landrecht von Frutigen» ist verschollen; es sind aber fünf Abschriften bekannt. Eine davon liegt im Staatsarchiv Bern, eine im Dorfarchiv Adelboden, von zweien sind die gegenwärtigen Besitzer nicht bekannt, die älteste Abschrift aus dem Jahr 1684 kam vor über hundert Jahre in den Besitz von Nationalrat und Grossrat Arnold Gottlieb Bühler (1855-1937); seither wurde es innerhalb der Familie Bühler weitergegeben. Es ist ein handgeschriebenes Buch von 85 Seiten. Ulrich Bühler, ein Urenkel von Arnold Gottlieb Bühler, hat dieses äusserst wertvolle Dokument letzthin der Kulturgutstiftung Frutigen geschenkt und damit dafür gesorgt, dass das «Landrecht» wieder ins Frutigland kommt.

Der Ausschnitt aus dem Original zeigt die künstlerisch wunderbar gestaltete Abschrift.

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